Wenn Sie sich als Fachkraft um das Wohl eines Kindes/ Jugendlichen sorgen beziehungsweise die Vermutung haben, dass ein Ihnen anvertrautes Kind/ Jugendlicher von körperlicher, seelischer, sexueller oder häuslicher Gewalt betroffen oder davon bedroht ist, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Unsere Beratungsangebote sind für Sie und die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie deren Angehörige kostenfrei.
Unsere Angebote
Beratung
Wir beraten Sie, wenn Sie die Vermutung haben, dass ein Kind/ Jugendlicher von Misshandlung sowie Vernachlässigung betroffen ist und bieten eine Risikoabschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII bzw. §55a ThürSchulG an.
Coaching bei Interventionsplanung
Wir unterstützen Sie bei der Interventionsplanung beziehungsweise führen selbst Krisenintervention durch.
Traumaberatung
Zur Stabilisierung traumatisierter Kinder/ Jugendlicher verwenden wir traumaspezifische Methoden. Wir beraten Sie im Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen.
Organisation von Schutzmaßnahmen
Zum Schutz vor weiterer Gefährdung des Kindes/ Jugendlichen zeigen wir geeignete Maßnahmen auf und veranlassen diese, gegebenenfalls in Kooperation mit dem Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe.
Beratung zur Strafanzeige
Weder Sie noch wir als Kinderschutzdienst sind zur Strafanzeige verpflichtet!
Eine Strafanzeige bringt Belastungen für das betroffene Kind/ den betroffenen Jugendlichen mit sich. Wir beraten und informieren die Betroffenen im Vorfeld einer Strafanzeige über den Verlauf des Strafverfahrens und die Rechte und Pflichten eines Opferzeugen. Auf Wunsch begleiten und unterstützen wir von Gewalt betroffene Kinder/ Jugendliche während des gesamten Strafverfahrens.
Prävention
Auf Anfrage bieten wir Präventionsveranstaltungen für Kinder / Jugendliche und Elternabende zu verschiedenen Gewaltthemen an. Wir führen Informationsveranstaltungen zur Arbeit unseres Vereins durch. Gern können Sie nach Absprache mit Kindern / Jugendlichen unsere Beratungsstelle und den Schlupfwinkel besichtigen.
Fortbildungen
Bei Bedarf schulen wir Fachkräfte zu Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Themengebieten Kindesmisshandlung und Kindeswohlgefährdung relevant sind, z. B.:
- Abklärung von Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und §55a ThürSchulG,
- Umgang mit traumatisierten Kindern in der Jugendhilfe,
- Übergriffigkeit unter Kindern/ Jugendlichen,
- Übergriffe auf Kinder/ Jugendliche in Institutionen.
Vermittlung weiterer Hilfen
Wir vermitteln Kontakte zu weiteren sozialen, erzieherischen, medizinischen, psychotherapeutischen und juristischen Hilfeformen und begleiten die Betroffenen gegebenenfalls dorthin.