Fachkräfte
Die Schulsozialarbeit wird gemäß § 13 Abs. 1 i.V.m. § 82 SGB VIII im Rahmen des Jugendförderplanes der Stadt Gera gefördert.
Wir bieten diese Leistung an folgenden Schulen in Gera an:
- „Wilhelm-Busch-Grundschule“,
- „Erich Kästner Grundschule“,
- „Zwötzener Schule – Staatliche Grundschule“,
- „Hans-Christian-Andersen-Grundschule“,
- „Debschwitzer Regelschule“ und
- Regelschule „Die Vierte“.
Das Angebot der Schulsozialarbeit lässt sich in folgende Arbeitsschwerpunkte untergliedern:
Beratung und Einzelfallhilfen
Die Kernaufgabe der Schulsozialarbeit stellt ein niedrigschwelliges Beratungsangebot dar, welches bei Bedarf in längerfristigen Einzelfallhilfen münden kann. Die Beratungen können von den SchülerInnen, Personensorgeberechtigten, LehrerInnen, SonderpädagogInnen und ErzieherInnen genutzt werden. Das Beratungsangebot ist freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht. Es soll die SchülerInnen bei Erreichung ihres Klassenziels und einem erfolgreichen Übergang in die weiterführenden Schulen unterstützen. Vielfältige Problemlagen der SchülerInnen können dazu führen, dass diese Ziele gefährdet sind. Aus diesem Grund ist das Beratungsangebot thematisch offen gestaltet. Die Schulsozialarbeiterinnen verfügen über ein gut ausgebautes Netzwerk an weiterführenden Beratungs- und Hilfeangeboten in der Stadt Gera und können bei höheren Bedarfslagen an diese weitervermitteln.
Gruppenarbeit und Projekte
Die Schulsozialarbeit bietet für einzelne Klassen oder Schülergruppen Projekte oder Gruppenarbeiten zu verschiedenen Themen an. Diese werden in Kooperation mit der Schulleitung, den PädagogenInnen nach Bedarf geplant und durchgeführt. Hierbei können verschiedenen Themen bearbeitet werden, zum Beispiel:
- Förderung sozialer Kompetenzen
- Förderung Konfliktlösungsstrategien
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
- Partizipation
- sozialpädagogische Präventionsangebote
Die Kontaktmöglichkeiten der jeweiligen Schulsozialarbeiterinnen finden Sie bei der Vorstellung der einzelnen Schulen.